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Vermittlungsausschuss beschließt Kürzung der Solarförderung

altDer Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich darauf verständigt, die vorgesehene Kürzung der Einspeisevergütung für Solarstrom in zwei Schritten vorzunehmen. Bisher war nur ein einziger Schritt im Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vorgesehen.

Es bleibt bei der darin vorgesehenen Absenkung ab 1. Juli 2010, aber zunächst nur um 13 Prozent für Dachflächenanlagen, um acht Prozent für Freiflächenanlagen auf sogenannten Konversionsflächen, dies sind beispielsweise Militärflächen oder ehemalige Industriestandorte sowie um 12 Prozent für Anlagen auf sonstigen Freiflächen, also beispielsweise in Gewerbegebieten.

Im Übrigen bleibt der Gesetzesentwurf unverändert. Dies betrifft auch die Streichung der Vergütung für Ackerflächen. Der jeweils gegenüber dem ursprünglichen Entwurf fehlende Absenkungsschritt von drei Prozent erfolgt zum 1. Oktober dieses Jahres.

Bundesumweltminister begrüßt die Einigung: „"Diese Absenkung ist überfällig. Denn die Schere zwischen rasch sinkenden Anlagenkosten und nur langsam sinkenden Vergütungssätzen hat sich in den letzten Monaten immer weiter geöffnet. Wenn Investoren unakzeptable Renditen erzielen, die die Mehrheit der Verbraucher über die Stromrechnung bezahlt haben, dann diskreditiert dies den Ausbau der erneuerbaren Energien insgesamt." Die Vermittlung war nötig geworden, weil einzelne Länder wie Thüringen und Sachsen-Anhalt gegen die Absenkung der Fördersätze votiert hatten.
 

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