Ab 1. Juli 2010 führt die KfW in ihrem Förderangebot für „Energieeffizientes Bauen und Sanieren“ die neuen anspruchsvollen Standards KfW-Effizienzhaus 70 und 55 in der Sanierung sowie KfW-Effizienzhaus 55 und 40 im Neubau ein.
Die KfW hat die aus Mitteln des Bundes vergünstigten Förderprogramme wegen der schwierigen konjunkturellen Lage nur schrittweise und deutlich verzögert an die Energieeinsparverordnung 2009 angepasst. Damit konnte im letzten Jahr ein noch höheres Investitionsvolumen mit sehr positiven Effekten insbesondere für das Bauhandwerk bewirkt werden. Zum 1. Juli werden nun die inzwischen nahe am gesetzlichen Mindestniveau liegenden Eingangsförderstufen 130 in der Sanierung und 85 im Neubau auslaufen. Zukünftig stehen Interessierten, die ihr Haus sanieren wollen, neben den bisherigen KfW-Effizienzhäusern 115, 100 und 85 zwei weitere neue Standards zur Verfügung: die KfW-Effizienzhäuser 70 und 55. Für den Neubau können sich Bauherren neben dem KfW-Effizienzhaus 70 dann auch für die KfW-Effizienzhäuser 55 und 40 entscheiden.
Eine weitere Neuheit: Wie schon bei der energetischen Sanierung gewährt die KfW zukünftig auch in der Neubauförderung Tilgungszuschüsse ergänzend zum Förderkredit. Diese betragen bis zu 10 Prozent der Darlehenssumme. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der erreichten Energieeffizienz des Gebäudes. Dabei gilt: Je besser die Energieeffizienz, desto attraktiver die Förderung. Gleichzeitig werden die Zinssätze innerhalb der einzelnen Programme vereinheitlicht. Damit wird die Förderung für Kreditnehmer noch einfacher und transparenter. Mit den zunehmenden Anforderungen an den Effizienzstandard der Gebäude gewinnt auch die Qualität der Bauausführung an Bedeutung. Deshalb definiert die KfW zukünftig ab dem KfW-Effizienzhaus 55 zusätzliche Anforderungen an die Baubegleitung durch Sachverständige. Bauherren sollen damit die Sicherheit erhalten, dass der gewünschte Effizienzhausstandard in der Praxis auch tatsächlich erreicht wird.
Im vergangenen Jahr hatte die KfW die Förderprogramme für „Energieeffizientes Bauen und Sanieren“ grundlegend überarbeitet und ein Rekordvolumen von 8,9 Mrd. EUR zugesagt. Damit wurde die energetische Sanierung bzw. der energieeffiziente Neubau von rund 620.000 Wohneinheiten finanziert und der CO2-Ausstoß im Wohngebäudebereich nachhaltig um 1,5 Mio. t pro Jahr reduziert.
Erklärung: Der Begriff Effizienzhaus ist ein Qualitätszeichen, das von der KfW, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) entwickelt wurde. Die Zahl nach dem Begriff „KfW-Effizienzhaus“ gibt an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf (Qp) in Relation (%) zu einem vergleichbaren Neubau nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) sein darf. Beispiel: Das KfW-Effizienzhaus 85 hat höchstens 85 % des Jahresprimärenergiebedarfs des entsprechenden Referenzgebäudes. Je kleiner die Zahl, desto niedriger und besser das Energieniveau.
Weitere Informationen über das Infocenter der KfW Bankengruppe unter der Telefonnummer 01801 / 33 55 77.










Kommentare
Ich glaub, ich versteh nicht sehr viel aus dem Text. Sind die Förderungen gestiegen oder gefallen?
Wär toll, wenn mir jemand helfen könnte.
LG; Rosalie
Die Veränderungen setzen nicht an der Höhe der staatlichen Förderungen an, sondern bei der Verschärfung der Ansprüche. Unterstützung (günstige Kredite und Tilgungszuschüs se) können Bauherren durch die KfW nur noch erhalten , wenn ihr Neubau (oder Sanierung) den neuen Ansprüchen an den Energieverbrauc h genügen. Maßgeblich dafür ist die Unterschreitung der Energieeinsparv erordnung (EnEV) 2009, die nach der Prüfung durch das dena-Siegel dokumentiert wird.
Das ganze System ist wirklich recht kompliziert, weil in Relationen gedacht werden muss, soundso wieviel Prozent Unterschreitung im Vergleich zum erlaubten Verbrauch nach EnEV. Der Rat des Fachmanns ist dringend empfohlen. Aber es geht auch (immer noch) um viel Geld, das sich sparen lässt.